Newsletter Handel 23-2019

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Ausgabe Nr. 23-2019  #  2. August 2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

anbei senden wir euch den aktuellen Newsletter mit Berichten aus dem Einzelhandel sowie Themen der Auszubildenden.

Das Team von ver.di Handel Hamburg

Einzelhandel

Esprit

Kürzungen sind kein Überlebenskonzept

Wenn Unternehmer von Verschlankung reden, müssen die Alarmzeichen läuten: Esprit bereitet Stundenkürzungen von minus 15 Prozent und den Wegfall vieler Store-Managementstellen vor. Gleichzeitig soll die Produktivität auf der Fläche um 15 Prozent steigen.

Hier weiter zum Flugblatt
Rückfragen: Milka Perovic


H&M-Store der Zukunft

Zukunft gemeinsam mit ver.di gestallten

Im »H&M-Store der Zukunft« wollen wir gute Arbeit erreichen, wie sie im Positionspapier des GBR beschrieben wird:

  • Beschäftigungssicherung (bei Filialschließungen Übernahme in benachbarte Stores);
  • Normalarbeitsverhältnisse (Vollzeit bzw. keine unfreiwillige Teilzeit, unbefristete Verträge, geregelte und familienfreundliche Arbeitszeiten);
  • Gesundheitsschutz (alters- und alternsgerechtes Arbeiten bis zur Rente).

Um noch mehr und besser auf die Entwicklung von H&M Einfluss nehmen zu können, ist der Aufbau gewerkschaftlicher Stärke in den Betrieben notwendig. Diese brauchen wir, denn die rechtlichen Einflussmöglichkeiten der Betriebsräte sind beschränkt.

Hier weiter zum Flyer
Rückfragen: Milka Perovic


Jugend

Berufsstart 2019

Herzlich Willkommen im Groß- und Außenhandel

Ausbildungsbeginn am 1. August 2019

Seit gestern sind sie da. Die neuen Auszubildenden im Groß- und Außenhandel. Und wir sagen »Herzlich Willkommen« im Betrieb, in der Berufsschule und im besten Fall auch gleich in der Gewerkschaft. Denn dort machen wir den Tarif und der kann sich sehen lassen.

Die Auszubildenden im Groß- und Außenhandel erhalten dieses Jahr nach Tarif jeden Monat 70 Euro mehr als im letzten Jahr. Und nächstes Jahr gibt es nochmal 70 Euro mehr für alle Auszubildenden. Da sagen wir doch auch gleich noch »Herzlichen Glückwunsch«.

Rückfragen: Kolja Griebner


Praxis Ausbildung

Überstunden in der Ausbildung?
Nein danke!

Immer wieder müssen Auszubildende im Handel Überstunden leisten. Doch sind Überstunden in der Ausbildung überhaupt zulässig? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

Grundsätzlich sind für Auszubildende keine Überstunden vorgesehen. Du bist im Betrieb, um einen Beruf zu erlernen und dazu sollte die vertraglich festgelegte Ausbildungszeit auch ausreichen.

Aus diesem Grund erhalten Auszubildende auch keinen Lohn oder Gehalt, sondern eine Ausbildungsvergütung.

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Rückfragen:
Kolja Griebner


Soziale Netzwerke

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Bildung / Seminare

Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Vom 02.09. – 06.09.2019 in Timmendorf

Einführung in das Arbeitsrecht 2
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Vom 09.09. – 13.09.2019 in Hamburg

HmbPersVG: Einstieg leicht gemacht
Grundseminar (PR 1 HmbPersVG)
Vom 16.09. – 20.09.2019 in  Undeloh

HmbPersVG: Mensch geht vor!
Beteiligungsrechte des Personalrats bei personellen Einzelmaßnahmen
(PR 2 HmbPersVG)
Vom 23.09. – 27.09.2019 in Walsrode


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